LWL-Gestaltungsmehrheit: Westfälische Städte und Kreise werden um mehr als 27 Millionen Euro entlastet

Münster/Westfalen-Lippe. Die Gestaltungsmehrheit aus SPD, Grünen und FDP-FW will beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe auch im kommenden Jahr 2014 einen kommunalfreundlichen Kurs steuern. Anders als von LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch (CDU) gefordert, wird der Hebesatz der LWL-Umlage niedriger als im Vorjahr festgesetzt. Nämlich auf 16,3 Prozentpunkte. Die LWL-Gestaltungsmehrheit entlastet dadurch die 27 Kreise und kreisfreien Städte um rund 11,44 Millionen Euro. Diese haben nun mit dem reduzierten Hebesatz für ihre eigenen Kreis- und Stadthaushalte verlässliche Rahmenbedingungen für 2014. Außerdem wollen SPD, Grüne und FDP-FW auf die vom LWL-Direktor geforderte Sonderbedarfsumlage zur Finanzierung der Rückzahlungen an das Land im Rahmen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG NRW) verzichten. Diese Entscheidung bedeutet eine weitere Entlastung der kommunalen Haushalte von insgesamt 16,1 Millionen Euro. Eine Gesamtersparnis für die Kommunen von rund 27,54 Millionen Euro.

Die Absenkung ist nur möglich aufgrund gestiegener Schlüsselzuweisungen des Landes NRW für den LWL, die Kreise, Städte und Gemeinden. Außerdem entfaltet das von der LWL-Gestaltungsmehrheit im Jahre 2011 beschlossene Sparpaket seine Wirkung. Aus Rücksicht auf die teilweise hoch verschuldeten westfälischen Kommunen nutzt der Landschaftsverband auch seinen eigenen Spielraum für die Aufnahme von Krediten weiter aus (Ausleichsrücklage).

Trotz der anhaltend guten Konjunktur steht der LWL insbesondere durch die jährlich um rund 90 Millionen Euro steigenden Kosten für die Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen Behinderungen unter massivem Kostendruck. Der Spagat, die Mitgliedskörperschaften finanziell nicht zu überfordern und gleichzeitig qualitätsvolle Bedingungen für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, ist auf Dauer nur zu schaffen, wenn sich der Bund an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt. „Die Ankündigungen im Koalitionsvertrag lesen wir wohl, aber alleine Taten zählen“, sagte FDP-FW-Fraktionsvorsitzender Stephen Paul in Münster.

Als Anhang zu diesem Artikel gibt es eine Übersicht, die darstellt, welche Entlastung durch die Senkung der Umlageforderung des LWL-Direktor durch die politische Gestaltungsmehrheit für jeden einzelnen Kreis bzw. jede einzelne kreisfreie Stadt entsteht. Außerdem ist beigefügt eine Übersicht, aus der die Ersparnis für den jeweiligen Kreis bzw. kreisfreie Stadt durch den Verzicht der LWL-Gestaltungsmehrheit auf eine Sonderbedarfsumlage zur Finanzierung der Einheitslasten entnommen werden kann. Die entsprechenden Beschlüsse muss die Landschaftsversammlung bei ihrer nächsten Tagung am 30. Januar 2014 noch fassen.

Vorläufige Landschaftsumlage 2014

und

Vorl Bedarfsumlage 2014 nach § 10a ELAG Basis 2 Modellrg – 2013 10 22

 



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