Westfälische Landtagsabgeordnete hatten die FDP-FW-Fraktion der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe zum Gespräch eingeladen

Bildunterzeile von links nach rechts: MdL Kai Abruszat, MdL Henning Höne, Stephen Paul, Dr. Tobias Borke, Reinhard Broich, Arnfred Wittsieker, LWL-Landesrätin Judith Pirscher, Thomas Nückel, Birgitt Vomhof, Markus Schiek, Heinz Dingerdissen, Johannes Sieweke und Arne Hermann Stopsack.

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MdL Kai Abruszat, MdL Henning Höne, Stephen Paul, Dr. Tobias Borke, Reinhard Broich, Arnfred Wittsieker, LWL-Landesrätin Judith Pirscher, Thomas Nückel, Birgitt Vomhof, Markus Schiek, Heinz Dingerdissen, Johannes Sieweke und Arne Hermann Stopsack.

Düsseldorf/Münster/Westfalen. Die Folgen des neuen RVR-Gesetzes für den Rest Westfalens, die Eingliederungshilfe für die Menschen mit Behinderung und andere aktuelle landespolitische Entwicklungen waren Themen eines Gespräches im Landtag von Nordrhein-Westfalen, zum dem die westfälischen Landtagsabgeordneten Kai Abruszat, Henning Höne und Thomas Nückel die Mitglieder der FDP-FW-Fraktion der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe eingeladen hatten. An dem Erfahrungs- und Meinungsaustausch nahmen auch der Referent für Kommunalpolitik der Landtagsfraktion, Dr. Tobias Brocke, und der Geschäftsführer der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker (VLK NRW), Joachim Hoffmann, teil.

Nach dem von SPD, Grünen und CDU geplanten neuen Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVR) sollen die Bürgerinnen und Bürger im Ruhrgebiet die Mitglieder der RVR-Verbandsversammlung direkt wählen dürfen. Bisher bestimmten die Kommunalparlamente der RVR-Mitgliedskommunen ihre Vertreter in der Verbandsversammlung. So wie auch die Landschaftsversammlungen in Westfalen-Lippe und im Rheinland nicht direkt, sondern durch die Kreistage der Landkreise und die Stadträte der kreisfreien Großstädte indirekt gewählt werden.

Das neue RVR-Gesetz sieht ferner vor, dass der Regionalverband Ruhr im Auftrag der Städte kommunale Aufgaben zusätzlich übernehmen könne. Eine Flexibilität, die den Landschaftsverbänden durch den Landesgesetzgeber bislang verwehrt ist. Dadurch wird interkommunale Zusammenarbeit nur in einem Teil des Landes, im Ruhrgebiet, erleichtert.

Noch sei das RVR-Gesetz so geplant, berichtete Kai Abruszat, dass Städte und Kreise keine Möglichkeit hätten den RVR zu verlassen. Die rot-grüne Landesregierung wolle dies aber wohl korrigieren und eine Kündigungsmöglichkeit schaffen.

„Das RVR-Gesetz der Landesregierung kommt mit Unterstützung der CDU-Fraktion auf jeden Fall“, so die drei Landtagsabgeordneten. „Unsere Kritik an dem RVR-Gesetz haben wir deutlich gemacht, denn wir haben schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Unsere Fraktion prüft gerade die aktuell vorgelegten Korrekturen an dem Gesetzentwurf und wird diese abschließend bewerten.“

„Auch beim LWL stößt das RVR-Gesetz mit seinen Sonderregelungen für die Ruhrgebietskommunen auf Kritik. Alle Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sollten gleich behandelt werden“, so Fraktionsvorsitzender Stephen Paul. „Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum dem RVR eine so genannte Öffnungsklausel für die Übernahme weiterer Aufgaben zugestanden werden soll, die Landschaftsverbände aber nicht mithelfen dürften auf besonderen Wunsch ihrer Kommunen mehr interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Wenn SPD, Grüne und CDU es ernst meinen würden mit der Reduzierung von Verwaltungsaufwand in Nordrhein-Westfalen, müsste auch in der Landschaftsverbandsordnung eine solche Öffnungsklausel vorgesehen werden.“



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