Einen Fall wie Gustl Mollath kann es in der LWL-Psychiatrie nicht geben

Stephen Paul und Dr. Thomas Rheinbold

Münster/Westfalen. „Kann es sein, dass sich ein Fall wie Gustl Mollath in den forensischen Psychiatrien des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wiederholen kann oder es ihn sogar schon gibt?

Das wollten jetzt die SPD-Fraktion und die FDP-FW-Fraktion beim LWL wissen und haben eine entsprechende Anfrage an den LWL-Gesundheits- und Krankenhausausschuss gerichtet. LWL-Maßregelvollzugsdezernent Tilmann Hollweg hat das in der Sitzung der letzten Woche verneint. Deutlich wurde, dass es sich bei forensischen LWL-Kliniken keineswegs um eine „Dunkelkammer des Rechts“ handelt. Der LWL hat ausreichende Vorkehrungen getroffen, dass es solche Fälle beim LWL nicht gibt. Ein Beispiel dafür ist die LWL-Beschwerdekommission. Seit 1979 wird diese von fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern in einem politischen Gremium wahrgenommen. Die Arbeit der Beschwerdekommission ist unabhängig. Die Kommission nimmt alle Beschwerden und Anliegen von Patienten und Patientinnen, Bewohnern und Bewohnerinnen, deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und Betreuerinnen sowie anderen Interessierten entgegen.

Holm Sternbacher, SPD-Fraktionsvorsitzender und der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion beim LWL, Hans-Joachim Kayser erläuterten: „Primär ist natürlich die Justiz zuständig und gefordert. So muss in jährlichem Rhythmus durch die Strafvollstreckungskammern geprüft werden, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt oder für erledigt erklärt werden kann. Dazu holt das Gericht mindestens eine Stellungnahme der LWL-Maßregelvollzugsklinik ein. Nach Ablauf von spätestens drei Jahren muss auch durch eine sachverständige Begutachtung in einem Prognosegutachten überprüft werden, ob eine Entlassung angeregt werden kann. Die Sachverständigen dafür dürfen nicht bei der Einrichtung arbeiten“.

„Neben der Beschwerdekommission gibt es noch zahlreiche weitere Kontrollen, so z. B. durch die Aufsichtsorgane des Maßregelvollzuges beim Land NRW, die staatliche Besuchskommission oder die EU-Anti-Folterkommission. Die Kontrollmechanismen beim LWL funktionieren also und sind nachvollziehbar. Einen Fall wie Gustl Mollath darf es einfach nicht noch einmal geben. Beim LWL in Westfalen-Lippe wäre das nicht möglich gewesen. Das muss in Zukunft überall gelten“, erklärten der FDP-FW-Fraktionsvorsitzende Stephen Paul und der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-FW-Fraktion beim LWL, Dr. Thomas Reinbold.



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