Inklusion: Auch für die Allerkleinsten

Foto: LWL

Die Frage nach dem richtigen Kindergartenplatz für das nächste Kindergartenjahr beschäftigt bereits jetzt viele Eltern. Vor allem für Eltern von Kindern mit Behinderung stellt sich die Frage, wo ihre Kinder bis zum Schulbeginn betreut und gefördert werden sollen. Vielen Eltern ist nicht bekannt, dass ihr behindertes Kind auch im Kindergarten ’nebenan‘ betreut werden kann. In Westfalen-Lippe bieten derzeit 2.650 Kindertagesstätten so genannte integrative Plätze an. Zum Beispiel unterstützt zusätzliches Personal die Erzieherinnen in diesen Tageseinrichtungen und sorgt dafür, dass Kinder mit Handicaps die Unterstützung bekommen, die sie benötigen.

Werden Kinder mit Behinderung mit nicht-behinderten Kindern gemeinsam in Kindertageseinrichtungen betreut, finanziert der LWL die zusätzlichen Kosten für heilpädagogische Maßnahmen. 2010 hat der LWL hierfür rund 51 Mio. Euro ausgegeben. Die integrativen Kindergärten betreuen bis zu vier Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nicht-behinderten Kindern. Mit rund 6.500 Kindern besuchen in Westfalen-Lippe über 78 Prozent aller Kinder mit Behinderung solche Regelkindergärten.

Die örtlichen Jugendämter können Auskunft darüber geben, in welchen Regeleinrichtungen Plätze frei sind. Das gilt auch für Plätze in heilpädagogischen Einrichtungen. Für diese Einrichtungen ist eine möglichst frühe Anmeldung besonders wichtig, da die begrenzten Plätze den Kindern mit besonderen Förderbedarfen vorbehalten sind.



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