FDP-FW-Fraktion unterstützt die Verlängerung der Zuständigkeit der Landschaftsverbände für ambulante Wohnhilfen

Stephen Paul, Vorsitzender der FDP-FW-Fraktion beim LWL.

Seit dem Juli 2003 sind die Landschaftsverbände in NRW neben den stationären Wohnhilfen auch für ambulante Eingliederungshilfen für behinderte Menschen zur Sicherung des selbständigen Wohnens im Rahmen der Sozialhilfe zuständig. Die entsprechende Rechtsverordnung des Landes sah eine Befristung der Zuständigkeit für die ambulanten Leistungen zum 30.06.2013 vor.

Zukünftig soll die Zuständigkeit der Landschaftsverbände gesetzlich geregelt werden. Die Verordnungsrechtliche Befristung durch das Land NRW wurde zunächst um ein Jahr vom 30.06.2013 bis zum 30.06.2014 verlängert. Mit der Verlängerung soll die für ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren erforderliche Zeit gewonnen werden.

„Ich unterstütze mit meiner Fraktion die einjährige Verlängerung der Zuständigkeiten und hoffe, dass es in dem zeitlich vereinbartem Rahmen zu einer festen Gesetzgebung mit klaren Zuständigkeiten kommt“, so Stephen Paul, Vorsitzender der FDP-FW-Fraktion.



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