Klausurtagung des FAK Soziales mit Katrin Helling-Plahr MdB

von links: Gerhard Stauff, Heinz Dingerdissen, Marion Rikels, Holger Brüggemann, Siegbert May, LWL-Landesrätin Judith Pirscher, Katrin Helling-Plahr MdB, Arne Hermann Stopsack und Philip Schmidtke-Mönkediek

Gerade bei älteren und (psychisch) kranken Menschen kommt es immer häufiger vor, dass sie für ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst sorgen können. Seit 1992 gibt es dafür das Betreuungsrecht, bei dem ein gerichtlich bestellter Betreuer in bestimmten Aufgabenkreisen nach außen hin die Vertretungsmacht für den Betreuten hat. Dabei gibt es ehrenamtliche und Berufsbetreuer. Daneben gibt es aber auch die Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen, dabei handelt es sich dann um Fälle des PsychKG.

Der LWL ist an vielen Stellen von dem Thema betroffen. So ist z. B. das Landesbetreuungsamt seit 1992 beim LWL angesiedelt; dieses kümmert sich um die Betreuungsvereine. Ferner stehen auch zahlreiche Leistungsempfänger des LWL unter Betreuung. In seinen Kliniken hat der LWL als Pflichtversorger im Rahmen des PsychKG die Versorgung sicher zu stellen.

Mit diesem umfangreichen Themenspektrum befasste sich die diesjährige Klausurtagung des Arbeitskreises Soziales der Fraktion unter Leitung des AK-Leiters Siegbert May. Mit Katrin Helling-Plahr aus Hagen konnte er auch eine Bundestagsabgeordnete begrüßen, die in Berlin Mitglied des Ausschusses für Gesundheit sowie des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz ist und somit diesen Themenkreis auch in der FDP-Bundestagsfraktion bearbeitet. Ebenfalls nahm mit Holger Brüggemann, ein Berufsbetreuer aus Hamm an der Tagung teil, der Erfahrungen aus der täglichen Praxis beisteuern konnte.

Deutlich wurde, dass es in vielen dieser Fragen (z. B. Qualität der Betreuung) kaum aussagekräftige Untersuchungen gibt, obwohl eine Betreuung ein ganz erheblicher Eingriff in die Autonomie von Menschen ist. Gerade bei der Frage, wie Menschen wieder aus der Betreuung entlassen werden können oder wie sie an einen anderen Betreuer kommen können, gibt es großen rechtspolitischen Diskussionsbedarf. Ein weiterer Schwerpunkt war die Frage, ob die gegenwärtige Ausgestaltung der Betreuer, was Ausbildung und Bezahlung angeht, noch den aktuellen Anforderungen entspricht. So wird z. B. mit den Änderungen des BundesteilhabeG ein zusätzlicher Mehraufwand bei den Berufsbetreuern entstehen.

Katrin Helling-Plahr erläuterte, wo die FDP-Bundestagsfraktion bereits mit einer Anfrage tätig geworden ist und nahm viele Punkte mit, um sie in Berlin in den entsprechenden Gremien wieder aufzunehmen und in die Fachdebatte einzubringen.

Am Ende bewerteten Siegbert May und Arne Hermann Stopsack als Fraktionsvorsitzender die Tagung als sehr intensiven und fachlichen Austausch von unterschiedlichen Akteuren und Perspektiven zu einem Thema, das zwar eminent wichtig ist, aber selten im Fokus der Öffentlichkeit steht. Man kam überein, weiter im Gespräch zu bleiben.

 

 

 

 



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