Staatssekretär Wedel im Arbeitskreis Gesundheit

Gespräch mit Staatssekretär Wedel

In der letzten digitalen Sitzung des FDP-FW-Fraktionsarbeitskreises Gesundheit konnten FAK-Leiter Dr. Thomas Reinbold und Fraktionsvorsitzender Arne Hermann Stopsack mit Dirk Wedel den Staatssekretär aus dem Düsseldorfer Justizministerium begrüßen. Hauptthema dieses Fachgesprächs war die Weiterentwicklung des Maßregelvollzugs in NRW, wo die CDU/FDP-Landesregierung ein Gesetzgebungsverfahren zur grundlegenden Überarbeitung angestoßen hat. Die beiden Landschaftsverbände LWL und LVR sind in NRW für den Maßregelvollzug, d.h. für psychisch kranken Straftäter, zuständig. Die rechtlichen Grundlagen dazu sind im Maßregelvollzugsgesetz von 1999 niedergelegt.

Dieses Gesetz soll komplett überarbeitet werden und künftig „Gesetz zur Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt in Nordrhein-Westfalen (Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW – StrUG NRW)“ heißen. Angesichts der Vielzahl der vorzunehmenden Änderungen wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit einer vollständigen Neufassung des Gesetzes der Vorzug vor einem Änderungsgesetz gegeben.

Wesentliche Eckpunkte des Gesetzes sind unter anderem:

  1. Betonung des Schutzanspruchs der Allgemeinheit unter Beachtung der Grundrechte der untergebrachten Person
  2. Vermeidung unverhältnismäßig langer Unterbringungsdauern
  3. Überarbeitung der Regelungen zur Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen („Lockerungen“)
  4. Verstärkte Ausrichtung auf die Wiedereingliederung, Forensische Ambulanzen
  5. Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der untergebrachten Person, insbesondere in Behandlungsangelegenheiten
  6. Umsetzung des sogenannten „Abstandsgebots“ im Hinblick auf den Strafvollzug
  7. Schaffung fehlender und Konkretisierung bestehender Ermächtigungen für notwendige Grundrechtseingriffe

„Es ist gut, dass der Landesgesetzgeber hier endlich tätig wird. Wichtig ist es auch, dass die umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre in dem Gesetzentwurf eingeflossen ist“, so Dr. Thomas Reinbold.

Neben diesem Gesetzentwurf kam aber auch die angespannte Personalsituation in den forensischen Kliniken zur Sprache. Deutlich wurde auch, dass es im Land NRW mehr Plätze für den Maßregelvollzug geben muss. Leider verzögern sich aufgrund örtlicher Widerstände die seit Jahren betriebenen Ausbaupläne erheblich.

 



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