Haushalt 2022 mit Ausgaben in Höhe von 3,68 Mrd. Euro eingebracht

LWL-Haushalt 2022 – Aufwendungen (Entwurf)

Die Verwaltung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) hat am Donnerstag in Münster den Haushalt für das Jahr 2022 in die Landschaftsversammlung eingebracht. Die 125 Abgeordneten werden den Entwurf nun beraten und den Haushalt voraussichtlich am 27. Januar 2022 beschließen.

Der Haushalt für 2022 weist 3,69 Mrd. Euro an Aufwendungen auf. Würde der jetzige Hebesatz zur Landschaftsumlage von 15,4 Prozent beibehalten, ergäbe sich allerdings eine Deckungslücke von 67 Millionen Euro. Deshalb schlugen LWL-Direktor Matthias Löb und LWL-Kämmerer Dr. Georg Lunemann den Abgeordneten der Landschaftsversammlung zum einen den Griff in die Rücklagen des LWL mit 42 Mio. Euro und zum anderen eine „geringfügige Erhöhung“ des Hebesatzes um 0,15 Prozentpunkte auf 15,55 Prozent vor.

Dr. Georg Lunemann
Foto: Münsterview/Tronquet

Erster Landesrat und Kämmerer Dr. Georg Lunemann: „Mit einem Hebesatz zur Landschaftsumlage von 15,55 Prozent liegen wir leicht unterhalb unserer Mittelfristplanung des vorigen Doppelhaushaltes 2020/2021. Auch die Zahllast, also der Betrag, den die Kreise und kreisfreien Städte nach Münster überweisen müssen, würde damit im Vergleich zur Mittelfristplanung sogar leicht sinken. Wir zeigen uns somit trotz aller Herausforderungen und stetig steigender Kosten in der Sozialhilfe als verlässlicher Partner der kommunalen Familie.“

Der Vergleich zum vorigen Haushaltsjahr zeigt aber, dass deutlich mehr Geld benötigt wird als noch für 2021. Der LWL-Haushalt verzeichnet diesmal ein Rekordniveau der Zahllast für alle 27 Mitgliedskreise- und -städte von über 2,5 Mrd. Euro. Durch den neuerlichen Eingriff in sein Eigenkapital, der sogenannten Ausgleichsrücklage, mit 42 Mio. Euro verbliebe dem LWL künftig noch eine Rücklage von knapp über 100 Millionen Euro, hieß es am Donnerstag.

Der LWL-Kämmerer fügte angesichts der Belastungen für die Städte und Kreise hinzu: „Wir sind durchaus offen dafür, mehr Geld aus der Rücklage in die Hand zu nehmen, um die Belastung für unsere Mitgliedkörperschaften zu reduzieren. Die kommunale Familie lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme. Ein fairer Interessensausgleich ist daher wichtig, jedoch ohne dass eine Schuldenunion entsteht. Wir gehen jetzt in die weiteren Beratungen und suchen einen gemeinsamen Weg.“

Die FDP-FW-Fraktion wird diesen Entwurf in den kommenden Wochen kritisch unter die Lupe nehmen und in den einzelnen Arbeitskreisen und der Gesamtfraktion beraten. Die besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Aufwuchs im Personalbereich, der aktuell in allen Gebietskörperschaften zu verzeichnen ist.



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