Maßregelvollzug als Thema bei der Klausurtagung des FAK Gesundheit

Baustellenbesichtigung künftige MRV-Klinik in Hörstel

Bei der diesjährigen Klausurtagung des Arbeitskreises Gesundheit um dessen Leiter Prof. Dr. Thomas Reinbold sowie den Fraktionsvorsitzenden Arne Hermann Stopsack stand das Thema Maßregelvollzug im Mittelpunkt.

Die Zahl der Maßregelvollzugspatienten ist in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen. Deshalb will das Land Nordrhein-Westfalen fünf neue forensische Kliniken mit jeweils 150 Plätzen bauen. Eine davon entsteht derzeit auf dem ehemaligen Nato-Flugplatz in Hörstel. Zuständig für den Bau der geplanten Maßregelvollzugsklinik ist das Land Nordrhein-Westfalen. Planung und Bau erfolgen in enger Abstimmung zwischen dem Land NRW, dem LWL als künftigem Träger der Klinik und der Stadt Hörstel.

Dort war dann auch der erste Termin der Regionalpolitiker beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Zusammen mit der Landesministerialrätin Gundula Hommel, die für Grundsatzfragen beim MAGS NRW in Düsseldorf zuständig ist und Ulrich Scheinhardt, der den Baubereich verantwortet sowie Tilmann Hollweg (LWL-Maßregelvollzugsdezernent) wurde die Baustelle besichtigt. Jan Schlattmann (Oberbauleiter MBN) erläuterte den Baufortschritt und machte insbesondere Ausführungen zu den baulichen Sicherungen für den zukünftigen Betrieb. Ebenfalls nahm an diesem Termin der Vorsitzende der FDP-Kreistagsfraktion Steinfurt Hans-Jürgen Streich teil.

Die Klinik wird den Bedarf an Maßregelvollzugsplätzen für den Landgerichtsbezirk Münster abdecken. Die Trägerschaft dafür übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Die Maßregelvollzugspatienten werden auf sechs Stationen mit jeweils drei Wohngruppen in Einzelzimmern untergebracht. Neben regulären Behandlungsstationen wird es für Krisenfälle zudem zwei Intensivbehandlungswohngruppen geben, auch werden reizarme Spezialräume eingerichtet – sogenannte Kriseninterventionsräume.

Zusätzlich entsteht auf dem Gelände eine Reha-Station für Patienten, die in ihrer Therapie weit fortgeschritten sind und kurz vor ihrer Entlassung stehen. In den verschiedenen Therapiebereichen entstehen unter anderem Räume und Flächen für die Arbeits- und Ergotherapie, eine Sporthalle für die Bewegungstherapie, ein Kreativbereich, Schulräume sowie ein Gewächshaus, Grünflächen und ein kleines Außengehege für die bereits in Rheine angewandte Tiertherapie. In einem sogenannten Multifunktionsraum wird eine Cafeteria eingerichtet.

Dieser Raum wird später auch für interne Veranstaltungen und die Sitzungen des Klinikbeirates genutzt. Die gesamte Anlage wird von einem 5,50 Meter hohen Sicherheitszaun mit nur einem zentralen Ein- und Ausgang umgeben sein. Diese Pforte ist als Sicherheitsschleuse angelegt. Der gesamte Klinikkomplex wird also als ein nach außen hin geschlossenes System gebaut.

Nach der Besichtigung ging es nach Ibbenbüren, wo über die neue gesetzliche Grundlage und die aktuellen Herausforderungen in diesem Themenbereich gesprochen wurde. Natürlich nahm auch Kai Abruszat, Vorsitzender des Maßregelvollzugsausschusses, an dem Gedankenaustausch teil.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt richtet sich nach Landesrecht. So gibt es in Nordrhein-Westfalen dafür ein eigenes Landesgesetz. Von 1984 bis 2021 war dies das sogenannte Maßregelvollzugsgesetz NRW. Es wurde durch das am 31.12.2021 in Kraft getretene Strafrechtsbezogene Unterbringungsgesetz (StrUG) NRW abgelöst. Es regelt nicht nur die Zuständigkeiten oder die Finanzierung, es enthält auch die Rechte und Pflichten der Untergebrachten – zum Beispiel, inwieweit der Empfang von Besuch oder ein persönlicher Briefverkehr zugelassen werden und unter welchen Umständen die Isolierung oder Überwachung der Untergebrachten erlaubt ist.

 



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