Klausurtagung Soziales in Werne

Am vergangenen Wochenende kam der Arbeitskreis Soziales um den Leiter Siegbert May sowie den Fraktionsvorsitzenden Arne Hermann Stopsack zur jährlichen Klausurtagung zusammen.

 

Der erste Programmpunkt war ein Besuch bei Gerdas Pflegedienst GmbH in Hamm. Dort trafen die Regionalpolitiker auf den Geschäftsführer Alexander Kotzur. Dieser stellte einleitend sein Unternehmen vor: Im Jahr 1992 wurde Gerdas Pflegedienst von Gerda Kotzur in Hamm gegründet. Von Beginn an bestanden Versorgungsverträge mit allen Kranken- und Pflegekassen und mit dem Sozialhilfeträger. Seit 2000 hat das Unternehmen die Zulassung, neben der allgemeinen häuslichen Krankenpflege auch die psychiatrische ambulante Pflege durchzuführen. 2007 folgte die Zulassung durch den Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) zur Durchführung des Ambulant Betreuten Wohnens für Menschen mit psychischer und/oder geistiger Behinderung; 2009 erhielt der Pflegedienst die Zulassung für die Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB). Heute versorgt das Unternehmen mit über 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern annähernd 300 hilfebedürftige Menschen.

In einem anschließenden Fachgespräch stellte Alexander Kotzur die aktuellen Themen und Herausforderungen der Pflege dar, wozu neben den allgemeinen Preissteigerungen besonders der Fachkräftemangel gehört.

Anschließend wurde gemeinsam die Wohngemeinschaft in der Bahnhofstraße in der Innenstadt von Hamm besucht, um auch einen direkten Eindruck von den Angeboten zu bekommen. Die FDP-FW-Politiker bedankten sich bei Alexander Kotzur für den intensiven Austausch und den tiefen Einblick in die Praxis der Angebote, die der LWL (oder andere Sozialkostenträger) finanziert.

 

Als zweiter Programmpunkt stand dann am Tagungsort in Werne ein ausführlicher Gedankenaustausch mit dem neuen LWL-Landesrat Johannes Chudziak auf der Tagesordnung. Chudziak ist zwar erst seit wenigen Wochen im Amt, nachdem er vorher Sozialdezernent in Herne war, kennt den LWL aber aus einer vorherigen beruflichen Station, so dass er sich ohne große Einarbeitung oder fachliche Orientierung den Herausforderungen stellen kann – und diese sind zahlreich! Seit Jahren steigen die Kosten der Eingliederungshilfe dynamisch an. Das liegt an steigenden Fallzahlen, aber auch an steigenden Fallkosten sowie gesetzlichen Änderungen und Standardverbesserungen. Hinzu kommt, dass die Eingliederungshilfe sehr personalintensiv ist, so dass hier der Fachkräftemangel voll zuschlägt und Lohnsteigerungen nicht wirklich aufzufangen sind. Gemeinsam wurde diskutiert, wie der LWL hier kostendämpfend agieren kann und welche (gesetzlichen) Regelungen reformbedürftig sind, dass Leistungserbringer und Kostenträger auf Augenhöhe transparent miteinander verhandeln können.

Ein weiterer großer Themenbereich war die Förderung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt. Ziel muss es immer sein, die Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt „unterzubringen“ oder über Inklusionsunternehmen oder -abteilungen zu gehen. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind nur die letzte Möglichkeit, da sie sehr kostenintensiv sind und letztlich weniger inklusiv.

Eine Aufgabe des LWL, die normalerweise nicht so im Fokus steht, ist das soziale Entschädigungsrecht. Als Gast dazu kam mit Alexander Ruhe der Leiter des LWL-Amtes für Soziales Entschädigungsrecht zur den Freien Demokraten und Freien Wählern nach Werne und stellte sich, die gesetzliche Aufgabe und deren Umsetzung beim LWL vor. Opfer von Gewalttaten, Kriegsopfer, Menschen, die durch eine Impfung geschädigt sind, sind nur einige Beispiele von Personenkreisen, die einen Anspruch auf Leistungen beim LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht geltend machen können. Auch Hinterbliebene von betroffenen Personen können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Leistungen erhalten. Die Leistungen sollen Betroffene für die erlittene gesundheitliche Beeinträchtigung entschädigen. Die Hilfen umfassen Leistungen, die dazu dienen, die Gesundheit der Betroffenen zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen sowie den entstandenen Schaden durch eine angemessene wirtschaftliche Versorgung zu entschädigen. Insbesondere nach einer Straftat kann es erforderlich sein, die Hilfe sehr schnell zu leisten.

Im Rahmen der Corona-Epidemie waren und sind vor allem Leistungen aus dem Infektionsschutzgesetz von großer Bedeutung gewesen, wo der LWL in kürzester Zeit erheblich Personal aufstocken musste, um die Anträge entsprechend bearbeiten zu können.



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