Ein Jahrhundert Landesjugendämter in NRW

Zusammen mit rund 230 Gästen haben die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) am Mittwoch, 28.2., in Münster mit NRW-Familienministerin Josefine Paul das 100-jährige Bestehen der Landesjugendämter in Nordrhein-Westfalen gefeiert.

Foto: LWL Urban

Der Festakt in der Halle Münsterland fand im Rahmen der Tagung der Jugendamtsleitungen statt. Neben Gästen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Praxis konnten daher auch Vertreter und Vertreterinnen nahezu aller 186 Jugendämter in NRW begrüßt werden. Die FDP-FW-Fraktion war mit dem Vorsitzenden Arne Hermann Stopsack vertreten.

 

Der Geburtstag der Landesjugendämter fällt zusammen mit dem 100. Jubiläum des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes von 1924. Dieses begründete gesetzlich die Kinder- und Jugendhilfe und legte den Grundstein für die Landesjugendämter in NRW, die heute bei den beiden Landschaftsverbänden angesiedelt sind. Die Landesjugendämter sind als zweigliedrige Behörden angelegt: Sie bestehen aus dem Landesjugendhilfeausschuss und der Verwaltung.

 

„100 Jahre Landesjugendämter – das sind 100 Jahre engagierte Arbeit für junge Menschen und ihre Familien in NRW. Dabei sind und waren die Landesjugendämter immer wichtige Vermittler zwischen den freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe vor Ort und dem Familienministerium als oberster Landesjugendbehörde“, sagte Dr. Georg Lunemann, der Direktor des LWL. „Die Landesjugendämter begegnen aktuellen Herausforderungen, wie etwa dem Fachkräftemangel, anpackend pragmatisch und zugleich fachlich abgewogen. So haben sie gerade die stationäre Jugendhilfe in NRW für weitere Qualifikationen geöffnet.“

 

„Auch heute noch werden die Landesjugendämter dringend gebraucht – das hat sich in den 100 Jahren seit ihrer Gründung nicht geändert. Sie sind Motoren für Entwicklung und Qualität auf allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe und eine wichtige Institution bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, betont LVR-Direktorin Ulrike Lubek.

 

„Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und freien Trägern der Jugendhilfe gehört zum Selbstverständnis der Landesjugendämter, die die Bedarfe und die Praxis vor Ort immer im besonderen Fokus haben“, so Joachim Hood, Vorsitzender des LWL-Landesjugendhilfeausschusses.

In ihrer Festansprache würdigte NRW-Familienministerin Josefine Paul die Arbeit von LWL-Landesjugendamt Westfalen und LVR-Landesjugendamt Rheinland: „Die Landesjugendämter sind ein zentraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen. Sie sind wichtige, selbstbewusste und kompetente Partner für die Landesregierung. Die Expertise, die Kompetenzen und der Sachverstand der engagierten Mitarbeitenden der Landesjugendämter werden auch zukünftig benötigt. Mit ihnen als Partner arbeiten wir auch in diesen Zeiten, die nicht arm an Krisen und Herausforderungen sind, an den besten Lösungen für Kinder und Jugendliche. Vielen Dank, dass Sie mit Ihren vielfältigen Angeboten an den großen Themen der Gegenwart mitwirken, der Landesregierung Rat geben und mitgestalten. Herzlichen Glückwunsch zum 100-jährigen Jubiläum!“

 

Auch auf der Bundesebene haben die beiden NRW-Landesjugendämter eine starke Stimme. Die LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers hat mit Beginn dieses Jahres den Vorsitz in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter übernommen, der zuvor beim LVR-Landesjugendamt in Köln lag.

 

Prof. Dr. Klaus Hurrelmann, langjähriger Mitautor der bekannten Shell-Studie, ging auf dem Festakt zudem auf die Herausforderungen ein, denen sich die Kinder- und Jugendhilfe in den nächsten Jahren stellen muss.

 

Die Landesjugendämter sind Partner der Jugendämter und freien Träger der Jugendhilfe in NRW. Sie unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien in vielfältigen Aufgabenbereichen. Jugendämter und freie Träger profitieren von der Arbeit der Landesjugendämter durch Fachberatung, gemeinsame Projekte, Modellvorhaben, Arbeitshilfen und Materialien.

 

Für die Landesregierung bewirtschaften die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter zahlreiche gesetzliche und freiwillige Förderprogramme nach Richtlinien und Erlassen des Ministeriums im Umfang von jährlich etwa 5,1 Milliarden Euro und damit rund fünf Prozent des gesamten Landeshaushaltes. Seit 2008 haben beide Landesjugendämter zudem 2,2 Milliarden Euro an investiver Förderung für den Kita-Ausbau in NRW bewirtschaftet.

 

Auch die Aufsicht über rund 10.940 Kindertageseinrichtungen und über 960 Einrichtungen der erzieherischen Hilfe stellen die Landesjugendämter sicher. Mit Bundes-, Landes- und eigenen Mitteln fördern sie Tageseinrichtungen für Kinder, Beratungsstellen, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie Modellvorhaben. Für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe führen die Landesjugendämter jährlich über 1.000 qualifizierte Fortbildungen zu aktuellen Themen durch, an denen rund 27.000 Personen teilnehmen.



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