Stopsack zum Gedankenaustausch bei der gpaNRW in Herne

v. l. n. r.: Simone Kaspar, Arne Hermann Stopsack, Michael Esken

Zu einem Gedankenaustausch und Fachgespräch war Fraktionsvorsitzender Arne Hermann Stopsack zu Gast bei der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) in Herne. Dort wurde er vom Präsidenten Michael Esken und seiner Stellvertreterin Simone Kaspar empfangen.

 

In dem ausführlichen Gespräch ging es um die Struktur, Aufgaben, aktuelle Themen und Herausforderungen der gpaNRW. Natürlich wurde auch ausführlich auf die gegenwärtige finanzielle Situation der kommunalen Familie in NRW sowie das kommunale Haushaltsrecht eingegangen und ein kritischer Blick auf die Umlageverbände, zu denen auch der LWL gehört, geworfen.

 

Die gpaNRW wurde zum 01. Januar 2003 als AöR durch Gesetz als Teil der Aufsicht des Landes über die Kommunen gegründet. Hauptaufgabe die die Prüfung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit.  Neben den Städten und Gemeinden zählen die Kreise, die Landschaftsverbände, der RVR, rund 200 Zweckverbände sowie etwa 650 Eigenbetriebe und sonstige prüfungspflichtige Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu den Kunden der gpaNRW. Auf Wunsch berät und unterstützt die gpaNRW die Kommunen durch Serviceleistungen.

Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Haushalte der Kommunen. In ihrem Sinne verfolgt die überörtliche Prüfung folgende Ziele:

  • Erhöhung der Wirtschaftlichkeit,
  • Erhöhung der Steuerungsfähigkeit,
  • Sicherung der Rechtmäßigkeit des kommunalen Handelns sowie
  • Förderung der Fortentwicklung kommunaler Selbstverwaltung.

 

Methodische Grundlage der Arbeit ist die vergleichende Betrachtung kommunaler Leistungen. Die gpaNRW zeigt damit Möglichkeiten zu Verbesserungen auf, die andernorts bereits praktiziert werden. Gemessen an der jeweiligen Haushaltslage und den maßgeblichen örtlichen Strukturen regt sie Veränderungen an, die z. B. zur Konsolidierung des Haushalts genutzt werden können.

Der Rahmen der Arbeit wird gesteckt durch:

  • das Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz (GPAG),
  • die Satzung über die örtliche Prüfung,
  • die Benutzungsgebührensatzung,
  • die Verwaltungsgebührensatzung,
  • die Haushaltssatzung einschl. Stellenplan,
  • die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2009,
  • den Jahresabschluss
  • und den Produktplan.

 

Die gpaNRW hat in den vergangenen Monaten auch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) geprüft. Die Ergebnisse werden dem Rechnungsprüfungsausschuss des LWL in seiner nächsten Sitzung am 27. Mai in Detmold vorgestellt.



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