LWL entlastet Kreise und Städte in Westfalen-Lippe

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wird für das laufende Jahr 2026 seine Mitgliedskommunen entlasten. Die Landschaftsversammlung des LWL beschloss am Freitag, 27. Februar in Münster mit großer Mehrheit einen Nachtragshaushalt für 2026 mit geändertem Hebesatz: Dieser sinkt von 18,45% auf 17,80%. Das entspricht einer Entlastung von rund 128,8 Mio. Euro für die 27 Mitgliedskörperschaften des LWL.

Ende 2024 hatte die Landschaftsversammlung einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen – mit Prognosezahlen aus dem Jahr 2024 als Basis. Im Laufe des Jahres 2025 aber stellte sich heraus, dass sich positivere Entwicklungen als 2024 prognostiziert bei den Umlagegrundlagen, also den Einnahmen der Kommunen, abzeichnen.

 

Die FDP-FW-Fraktion trägt diesen Beschluss aus voller Überzeugung mit. Fraktionsvorsitzender Arne Hermann Stopsack legte in seiner Rede die Gründe der FDP-FW-Fraktion dar:

„Sehr geehrte Frau Vorsitzende Eva Irrgang,

Herr Landesdirektor Dr. Georg Lunemann,

liebe Kolleginnen und Kollegen in der Landschaftsversammlung,

meine Damen und Herren!

 

Seit ich Kommunalpolitik mache, und das sind immerhin schon über 25 Jahre, habe ich noch keine so kurzen und schlanken Haushaltsplanungen erlebt: von der Einbringung zum Beschluss in gut einem Monat bei nur zwei vorgeschalteten Ausschusssitzungen, die auch nicht wirklich lang gedauert haben. Deshalb wird meine heutige Rede auch die kürzeste Rede meinerseits werden. Einige Gedanken will ich aber dennoch mit ihnen teilen.

 

Heute beschließen wir, den Hebesatz der Landschaftsumlage nicht bei 18,45% zu belassen, sondern ihn auf 17,80% abzusenken. Das bedeutet für die Verbandskommunen eine Entlastung von knapp 130 Mio. Euro. Das ist eine gute Nachricht. Aber dies ist kein „Gnadenakt“ oder keine Großzügigkeit des Landschaftsverbandes, sondern für uns eine Selbstverständlichkeit, ein Akt der finanziellen und politischen Hygiene.

 

Rechnerisch ergibt sich die Summe unserer Mehrerträge ziemlich genau aus den Mitnahmeeffekten bei der Landschaftsumlage. Diese „Windfall profits“ wollen wir nicht behalten. Wir könnten es auch nicht vertreten, dass wir unsere Ausgleichsrücklage zulasten der Mitgliedskörperschaften auffüllen, wo es häufig gar keine Rücklagen mehr gibt.

 

Ebenso erwarten wir auch, dass die Verbesserungen von den Kreisen an den kreisangehörigen Raum weitergereicht werden. Das Geld soll in den Ratshäusern der Städte ankommen. In den Städten und Gemeinden erleben die Menschen den Staat täglich und direkt in ihrem Leben. Wir alle wissen, dass nur ganz wenige Städte in der Lage sind, ihre Haushalte originär auszugleichen. Den Druck ständig steigender Umlagen können die Kommunen nur über drei Transmissionsriemen weitergeben: erhöhte Steuern (Grund- und Gewerbesteuern), erhöhte Schulden oder Leistungseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger. Alles drei findet statt und führt dazu, dass die Menschen den Staat, auch in den Städten, zunehmend als dysfunktional wahrnehmen. Man zahlt mehr Steuern und Gebühren und bekommt schlechtere Gegenleistungen, schlechtere Straßen, geschlossene Freibäder usw. usf. Daraus entwickelt sich ein Frustpotential, dass die Menschen am gegenwärtigen System zweifeln lässt – wir sehen das an den Wahlergebnissen für bestimmte Parteien. Und, wenn die Kommunen wanken, wankt der Staat, dann wankt unsere pluralistische Demokratie unsere offene Gesellschaft. Das müssen wir verhindern.

 

Dass die Einnahmeerwartungen beim LWL höher ausgefallen sind, liegt an den höheren umlagerelevanten Grundlagen der Kreise und kreisfreien Städte. Das zeigt, dass das Problem des Staates nicht bei den Einnahmen liegt, diese steigen nämlich – auch in der gegenwärtigen rezessive Phase. Das Problem sind vielmehr die schneller wachsenden Ausgaben und zunehmenden Aufgaben.

 

Die Herausforderung für den LWL wird darin bestehen, unsere Leistungen aufrecht zu erhalten und die kostensteigernden Faktoren in den Griff zu bekommen.

 

Wir erleben, dass in (fast) allen Bereichen von Wirtschaft und Gewerbe Beschäftigung zurück geht. Nur die öffentliche Hand baut weiterhin dynamisch Personal auf. Das kann nicht ewig so weitergehen, irgendwann arbeiten alle beim Staat oder bekommen Leistungen von ihm…

Wir sollten mal darüber nachdenken, ob wir nicht für den LWL (den PsychiatrieVerbund und den Maßregelvollzug nehme ich mal bewusst aus) eine Stellendeckel beschließen sollten. Neue Stellen gibt es dann nur noch, wenn eine andere abgebaut wird oder wenn sie drittmittelfinanziert ist.

 

Ich bedauere auch, dass wir als LWL von den Sondervermögen und den damit zusammenhängenden Programmen nicht profitieren werden, obwohl auch wir Infrastruktur für Bildung und Kultur sowie Inklusion zur Verfügung stellen. Für uns als FDP-FW-Fraktion ist der LWL hier systemrelevant.

 

Und ich befürchte auch, dass die Regelungsdichte in Deutschland (oder einfach Bürokratie) eher zunimmt als zurück geht. Das jetzt im Bundestag beschlossene Tariftreuegesetz ist dabei nur ein Beispiel unter vielen.

 

Auch in der mittelfristigen Finanzplanung werden nun geringere Hebesätze veranschlagt. Wir haben uns und den Kommunen mit dem Doppelhaushalt und dessen Ausführung etwas Luft, etwas Zeit, verschafft. Das ist ein guter Start für die 16. Landschaftsversammlung, für unser Westfalenparlament. Es ist aber auch der Auftrag, die nächsten Monate und Jahre zu nutzen, uns auf unsere Kernaufgaben beim LWL zu fokussieren. Wir müssen miteinander ringen, wie wir unsere wertvolle Arbeit, Qualität für Menschen, zielgenau und kosteneffizent erbringen können.

 

Denn eines ist klar, in den nächsten Jahren warten große Herausforderungen (Demographie, Fachkräftemangel, Digitalisierung) auf uns und sicherlich auch wieder Krisen (ich erinnere nur an Corona oder militärische Konflikte). Dafür müssen wir gewappnet sein.

 

Wir als FDP-FW-Fraktion haben dem Doppelhaushalt 2025/26 zugestimmt und werden auch dem Nachtragshaushalt zustimmen.

 

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit, Glück auf!“



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