LWL bringt Haushaltsentwurf 2027 ins Westfalenparlament ein
Am Donnerstag, 8. Oktober, wurde im Landeshaus in Münster der LWL-Haushaltsplanentwurf für 2027 vom Direktor des LWL, Dr. Georg Lunemann, und dem neue LWL-Kämmerer, Patrick Bürger in die Landschaftsversammlung eingebracht. Dieser umfasst ein Volumen von 5,1 Mrd. Euro.
Der vom Volumen her größte Haushalt des LWL seit Bestehen sieht auch eine Erhöhung des Hebesatzes zur Landschaftsumlage für die 27 Mitgliedskommunen und -kreise in Westfalen-Lippe um 0,8 Prozentpunkte von 17,8 auf 18,6 Prozent vor. Insgesamt würden die Kommunen aber auch durch ein Konsolidierungsprogramm des LWL von 2024 bis 2027 um 150 Mio. Euro entlastet.
Die 114 Abgeordneten des Westfalenparlamentes werden in den kommenden Wochen den Haushalt analysieren, diskutieren und voraussichtlich am 17. Dezember verabschieden. Der Fokus der FDP-FW-Fraktion im LWL wird dabei klar darauf liegen, Einsparpotenziale zu identifizieren und die Kommunen vor einer finanziellen Überforderung zu schützen.
Lunemann: „Der Haushaltsplanentwurf 2027 steht unter einem Dreiklang, der uns durch die kommenden Jahre begleiten wird: Aufgaben erfüllen, Belastungen der kommunalen Familie begrenzen und eine faire Finanzierung von Bund und Land einfordern.“ Die kommunale Familie stehe vor einer außergewöhnlichen Belastungsprobe, „mal wieder“, so Lunemann. Städte, Kreise und Gemeinden meldeten Rekorddefizite. Gleichzeitig stiegen die Ausgaben strukturell: durch Tarifabschlüsse, höhere Energie- und Baukosten, teurere Dienstleistungen und Sachaufwendungen sowie wieder deutlich höhere Zinsen. „Das ist keine vorübergehende Delle. Es ist ein strukturelles Missverhältnis zwischen Einnahmeentwicklung und Ausgaben- sowie Aufgabendynamik“, erklärte Lunemann.
Besonders stark stiegen die Sozialaufwendungen. Für den LWL sei die Entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung von herausragender Bedeutung. Bundesweit lägen die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe im Jahr 2025 bei rund 31,5 Milliarden Euro – ein Anstieg um 9,9 Prozent im Vergleich zum Jahr 2024. Der LWL-Direktor: „Die kommunale Familie darf nicht zum Ausfallbürgen für die gesamtstaatlichen sozialen Sicherungssysteme werden!“
Trotz dieser schwierigen Aussichten sei sich der LWL seiner Verantwortung gegenüber den Mitgliedskreisen und -kommunen bewusst. Lunemann: „Der LWL muss die Mitgliedskörperschaften so weit wie möglich entlasten. Zugleich darf er seine gesetzlichen Aufgaben nicht auf Sicht fahren. Die Ausgleichsrücklage kann Belastungsspitzen abfedern – sie kann aber keine strukturelle Unterfinanzierung ausgleichen. Eine Rücklage ist eine Brücke, aber kein Ufer.“

Der LWL-Haushaltentwurf für 2027 umfasst Aufwendungen von rund 5,1 Milliarden Euro – so hoch wie noch nie zuvor in der LWL-Geschichte. Diese Aufwandsentwicklung des LWL wird maßgeblich durch die sozialen Leistungsbereiche, insbesondere durch die Eingliederung- und Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung, geprägt. Für die Haushaltsplanung 2027 werden allein in diesem Bereich Aufwendungen in Höhe von rund 4,2 Mrd. Euro eingeplant – rund 87 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens und 221,5 Mio. Euro mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt steigt der Mehrbedarf des Haushaltes in 2027 im Vergleich zum Vorjahr auf 260 Mio. Euro.
Der neue LWL-Kämmerer Patrick Bürger verwies aber auch auf positive Ergebnisse noch für das Jahr 2026: „Da konnten wir die Mitgliedskörperschaften unmittelbar entlasten. Mit dem Nachtragshaushalt wurde der Hebesatz von ursprünglich 18,45 Prozent auf 17,8 Prozent gesenkt. Das entspricht einer Entlastung von rund 128,8 Mio. Euro. Diese Entlastung war neben deutlichen Verbesserungen im Gemeindefinanzierungsgesetz auch möglich, weil das Ergebnis 2025 besser ausfiel als geplant – auch, weil die Konsolidierung beim LWL ihre Wirkung entfaltet hat“, betont Bürger. „Trotz der Entlastung im laufenden Jahr müssen wir für 2027 wieder mit einem höheren Hebesatz planen. Konkret heißt das: Mit dem Hebesatz von 17,8 auf 18,6 Prozent steigt die Zahllast der Mitgliedskörperschaften um rund 190,6 Millionen Euro. Und ich weiß, was das für unsere Mitgliedskörperschaften bedeutet“, so Bürger.
Er kündigte an, dass die Ausgleichrücklage des LWL weiter zur Entlastung der Städte und Kreise eingesetzt werde: „Durch den Einsatz der Ausgleichsrücklage kann die zusätzliche Belastung also um 50 Millionen Euro begrenzt werden. Gleichzeitig müssen wir uns über die Wirkung dieser Entscheidung im Klaren sein. Die Ausgleichsrücklage kann keine dauerhaft auseinanderlaufende Entwicklung von Aufwendungen und Erträgen ausgleichen.“ Geplant sei, Mehrbedarf in den kommenden Jahren bis 2030 mit der Ausgleichsrücklage aufzufangen, kündigte Bürger an. Doch er warnte: „Unsere finanziellen Spielräume sind dann damit weitgehend aufgebraucht.“

Bürger gab ebenfalls mit auf den Weg, dass die LWL-Verwaltung erfolgreich Sparbemühungen unternimmt: „Das aktuelle Haushaltskonsolidierungsprogramm 2024 bis 2027 umfasst 61 Maßnahmen und Prüfaufträge. Insgesamt ergibt sich damit ein Konsolidierungsvolumen von rund 150 Mio. Euro.“, rechnete Bürger vor. „Diese Zahlen zeigen: Steuerung wirkt. Aber sie zeigen auch, dass Konsolidierung allein die strukturelle Dynamik unserer Aufwendungen nicht auffangen kann“, betonte der LWL-Kämmerer.
Damit steht für die FDP-FW-Fraktion einmal mehr die Frage im Mittelpunkt, wie die Belastung der Kreise und kreisfreien Städte begrenzt werden kann. Die kommunalen Haushalte stehen vielerorts massiv unter Druck. Steigende Sozialausgaben, hohe Personalkosten und allgemeine Kostensteigerungen schränken die finanziellen Handlungsspielräume zunehmend ein.

