Nachtragshaushalt: LWL will Kreise und Städte für 2026 entlasten

Ende 2024 hatte die Landschaftsversammlung, auch mit Zustimmung der FDP-FW-Fraktion, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen.

 

Die Prognosezahlen basierten auf Annahmen aus dem Jahr 2024. Da sich die kommunalen Steuereinnahmen besser entwickelt haben als noch 2024 erwartet, kann der LWL den bereits im Doppelhaushalt 2025/26 beschlossenen Hebesatz für 2026 von 18,45% senken.

 

Würde nämlich der beschlossene Hebesatz der Landschaftsumlage für das Jahr 2026 von 18,45% umgesetzt, bedeutete dies für den LWL im Jahr 2026 ein deutliches Einnahmeplus bei der Landschaftsumlage, das die Kreise und kreisfreien Städte Westfalen-Lippes tragen müssten.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will deshalb für das kommende Jahr 2026 seine Mitgliedskommunen entlasten. Wie der Direktor des LWL, Dr. Georg Lunemann, am Freitag, 28.11., im Landschaftsausschuss in Münster ankündigte, werde die LWL-Verwaltung den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2026 vorbereiten. Der LWL will den Entwurf einer Nachtragssatzung zur Absenkung des Hebesatzes bereits in die konstituierende Sitzung der neuen Landschaftsversammlung im Januar 2026 einbringen. Die Verabschiedung des Nachtragshaushaltes soll voraussichtlich schon Ende Februar 2026 erfolgen, um den Mitgliedskommunen möglichst frühzeitig Planungssicherheit zu geben.

 

Die Ankündigung des Landesdirektors stieß im Landschaftsausschuss auf große Zustimmung. Für die FDP-FW-Fraktion formulierte Arne Hermann Stopsack: „Dieses Vorgehen ist richtig und auch zwingend. Es kann nicht sein, dass die Kreise und Städte ihre Haushalte kaum zusammen bekommen und ihre Ausgleichsrücklage, oder gar die allgemeine Rücklage, aufbrauchen und gleichzeitig der LWL seine Ausgleichsrücklage auffüllt. Wir sind solidarisch mit den Mitgliedskommunen.“

 

Die im Raum stehende Absenkung des Hebesatzes auf 17,8 Prozent bedeutet eine Entlastung von rund 128,8 Mio. Euro.

Mit Blick auf die kommenden Jahre gehört allerdings auch zur Wahrheit, dass die LWL-Landschaftsumlage ohne strukturelle Veränderungen insbesondere bei der Finanzierung der Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung auch weiterhin steigen wird. Umso mehr ist zu bedauern, dass die Landschaftsverbände vom Land NRW bei der Verteilung der Mittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes, trotz des erheblichen Investitionsbedarfes insbesondere im Bereich der Schulen, nicht berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass erforderliche Investitionen auch zukünftig über die Landschaftsumlage zu finanzieren sind.



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